AG Wiesloch - Urteil vom 05.11.1997 (2 C 115/97) - DRsp Nr. 1999/1990
AG Wiesloch, Urteil vom 05.11.1997 - Aktenzeichen 2 C 115/97
DRsp Nr. 1999/1990
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die erstmalige Geltendmachung des Schadensbetrages verstößt gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2BGB, wenn der Schadensfall einfach gelagert ist und der Geschädigte nicht geschäftlich ungewandt, die Schadensregulierung nicht verzögert wird.