OLG Brandenburg - Beschluss vom 30.05.2005
1 Ss (OWi) 87 B/05
Normen:
StVG § 25 ; OWiG § 20 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 521

Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2005 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 87 B/05

DRsp Nr. 2006/9430

Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

»Mehrere in kurzem zeitlichen Abstand zueinander auf einer Autobahn erfolgte fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitungen können ausnahmsweise in Tatmehrheit zueinander stehen, wenn sie in unterschiedlichen Verkehrssituationen (hier: zwischenzeitliches Passieren einer weiteren Schilderbrücke) begangen worden sind.«

Normenkette:

StVG § 25 ; OWiG § 20 ;
Fundstellen
DAR 2005, 521