OLG Hamm - Beschluss vom 27.10.2009
3 SsOWi 451/09
Normen:
StVG § 24a; StVG § 25;
Fundstellen:
DAR 2010, 335
NStZ-RR 2010, 87
NZV 2010, 159
Vorinstanzen:
AG Detmold, - Vorinstanzaktenzeichen 4 OWi 56/09

Ahndung mehrerer jeweils mit Fahrverbot sanktionierbaren Verkehrsverstößen in einem Urteil

OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2009 - Aktenzeichen 3 SsOWi 451/09

DRsp Nr. 2009/26479

Ahndung mehrerer jeweils mit Fahrverbot sanktionierbaren Verkehrsverstößen in einem Urteil

Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die jeweils mit einem Fahrverbot geahndet werden könnten, in Tatmehrheit, so in dem diese Taten gleichzeitig aburteiltenden Urteil nur auf ein Fahrverbot erkannt werden.

Tenor:

1. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

2. Das angefochtene Urteil wird insoweit aufgehoben, dass von den zwei angeordneten dreimonatigen Fahrverboten eines entfällt.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

3. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.

Normenkette:

StVG § 24a; StVG § 25;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung berauschender Mittel (Morphin, Kokain und Benzoylecgonin) in zwei Fällen zu Geldbußen von jeweils 750 Euro verurteilt und gegen ihn zwei Fahrverbote von jeweils drei Monaten unter Gewährung der sog. "Viermonatsfrist" verhängt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 25.09.2008 und am 28.09.2008 öffentliche Straßen mit einem PKW, wobei er unter Wirkung der o. g. berauschenden Mittel stand.

Gegen das Urteil wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde und rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

II.