OLG München - Endurteil vom 14.12.2016
20 U 1458/16
Normen:
BGB § 433 Abs. 1; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 141 Abs. 2; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; StVG § 22b;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 51 O 1707/15

Anfechtung eines Kaufvertrages über einen Oldtimer wegen unzutreffender Angabe des Kilometerstandes

OLG München, Endurteil vom 14.12.2016 - Aktenzeichen 20 U 1458/16

DRsp Nr. 2016/20091

Anfechtung eines Kaufvertrages über einen Oldtimer wegen unzutreffender Angabe des Kilometerstandes

Der Verkäufer eines Oldtimer-Fahrzeugs ist verpflichtet, dem Käufer ungefragt zu offenbaren, dass der Kilometerstand des Fahrzeugs aus Anlass von Restaurierungsarbeiten auf Null zurückgesetzt worden ist. Unterlässt er dies, so ist der Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 11.03.2016, Az. 51 O 1707/15, aufgehoben.

II.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 330.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2015 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Kraftfahrzeuges Daimler Benz 280 SE, Typ W 111, Fahrzeugidentifikationsnummer ...

III.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Entgegennahme des in Ziffer II. bezeichneten Fahrzeugs seit dem 08.05.2015 in Annahmeverzug befindet.

IV.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.128,00 € zu bezahlen.

V.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.066,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2015 zu bezahlen.

VI.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

VII. VIII.