LG Zweibrücken - Beschluß vom 23.09.1999
1 Qs 126/99
Normen:
StPO § 81b;
Fundstellen:
NZV 2000, 100
VRS 98, 19

Anfertigung von Lichtbildern eines Fahrzeughalters zur Identifizierung)

LG Zweibrücken, Beschluß vom 23.09.1999 - Aktenzeichen 1 Qs 126/99

DRsp Nr. 2000/4368

Anfertigung von Lichtbildern eines Fahrzeughalters zur Identifizierung)

»Zu den Voraussetzungen, unter denen von einem Fahrzeughalter gegen dessen Willen Lichtbilder zu seiner Identifizierung angefertigt werden dürfen.«

Normenkette:

StPO § 81b;
Fundstellen
NZV 2000, 100
VRS 98, 19