OLG Dresden - Beschluss vom 03.01.2019
4 U 1097/18
Normen:
VVG § 186;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2366/17

Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen einer UnfallversicherungUmfang der Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

OLG Dresden, Beschluss vom 03.01.2019 - Aktenzeichen 4 U 1097/18

DRsp Nr. 2019/2603

Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen einer Unfallversicherung Umfang der Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

1. Der im Rahmen einer Unfallversicherung gebotene Hinweis auf die Vorlage einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung muss sich nicht im Einzelnen dazu verhalten, welche inhaltlichen Anforderungen an eine solche Feststellung zu stellen sind. 2. Auch eine Aufklärung, dass und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer dem Einwand der Fristversäumnis Gegenrechte entgegen halten kann, ist nicht geboten. Der Hinweis, dass bei Fristüberschreitung der "Wegfall des Invaliditätsanspruches" drohe, ist ausreichend.

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 8.487,50 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 186;

Gründe:

Die zulässige Berufung des Klägers ist nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch - einstimmig gefassten - Beschluss zurückzuweisen.