OLG Brandenburg - Urteil vom 13.03.2019
11 U 64/18
Normen:
VVG § 1; AKB Nr. 1.1.1; ZPO § 286;
Fundstellen:
NJW-RR 2019, 1125
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 02.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 151/14

Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Entwendung des versicherten Kraftfahrzeugs in der Kaskoversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.03.2019 - Aktenzeichen 11 U 64/18

DRsp Nr. 2019/5184

Anforderungen an den Nachweis der bedingungsgemäßen Entwendung des versicherten Kraftfahrzeugs in der Kaskoversicherung

Der Nachweis der bedingungsgemäßen Entwendung des versicherten Kraftfahrzeugs ist nicht geführt, wenn Zeugen widersprüchliche Angaben gemacht haben. Dazu gehört in der Kfz-Kaskoversicherung, dass das Fahrzeug zu einer konkreten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später entgegen dem Willen des jeweiligen Versicherungsnehmers - in der Regel also überraschend - nicht mehr aufgefunden wurde.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 02.03.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 12 O 151/14 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.