SchlHOLG - Beschluss vom 09.08.2016
7 U 152/15
Normen:
StVG §§ 7,17; 823, 253 BGB; ZPO § 286; ZPO § 412;
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 21.10.2015

Anforderungen an den Nachweis der Kausaltät eines Auffahrunfalls für eine posttraumatische BelastungsstörungBegriff des ungenügenden Gutachtens i.S. von § 412 Abs. 1Voraussetzungen der Einholung eines Obergutachtens

SchlHOLG, Beschluss vom 09.08.2016 - Aktenzeichen 7 U 152/15

DRsp Nr. 2017/2540

Anforderungen an den Nachweis der Kausaltät eines Auffahrunfalls für eine posttraumatische Belastungsstörung Begriff des ungenügenden Gutachtens i.S. von § 412 Abs. 1 Voraussetzungen der Einholung eines Obergutachtens

1. Das Erlebnis eines Auffahrunfalls auf einer regennassen Autobahn bei Dunkelheit kann zu einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich die Geschädigte zum Kollisionszeitpunkt noch in ihrem Fahrzeug befand oder bereits Schutz hinter der Leitplanke gefunden hat. Allein die Erwartung dessen, dass bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn auf einer Bundesautobahn Folgeverkehr in das klägerische Fahrzeug auffährt, kann zu Todesangst und Entsetzen führen.2. Geringfügige Abweichungen zwischen dem Vortrag des Klägers und eines Zeugen vermögen die Glaubhaftigkeit der Zeugenbekundungen nicht zu erschüttern, wenn der Unfall zum Zeitpunkt der Zeugenvernehmung bereits mehr als fünf Jahre zurückliegt.