OLG Saarbrücken - Urteil vom 03.02.2009
4 U 402/08
Normen:
BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 1; ZPO § 286;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2009, 267
OLGReport-Saarbrücken 2009, 394
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken., vom 31.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 387/04

Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des wartepflichtigen Linksabbiegers; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 20 %

OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.02.2009 - Aktenzeichen 4 U 402/08

DRsp Nr. 2009/14261

Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des wartepflichtigen Linksabbiegers; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 20 %

1. Der Beweis für einen manipulierten Unfall ist erst dann erbracht, wenn das Gericht in der Gesamtschau aller Indizien nach § 286 ZPO die volle Überzeugung gewinnt, dass dem Unfall eine kollusive Absprache zu Grunde liegt. 2. Ungereimtheiten bei der Unfallschilderung durch die Unfallbeteiligten stellen ein starkes, wenngleich noch kein zwingendes Indiz für eine betrügerische Absicht der Unfallbeteiligten dar. 3. Ein wartepflichtiger Linksabbieger ist in Erfüllung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 StVO gehalten, den Blick unmittelbar vor dem Abbiegen noch einmal nach links zu richten (Blickrichtung: links-rechts-links). 4. 120 EUR Schmerzensgeld unter Berücksichtigung einer Mithaftungsquote von 20 % für einen Mann, der bei einem Verkehrsunfall Verspannungen im Bereich der Hals-Wirbelsäule mit der Folge von Kopfschmerzen für etwas mehr als eine Woche.

Tenor:

1. Auf die Zweitberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31.7.2008 - 6 O 387/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: