Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 22.05.2018, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Die Berufung des Klägers hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
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