KG - Beschluss vom 26.02.2020
3 Ws (B) 27/20 - 162 Ss 158/19
Normen:
StVO § 11 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 02.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 298 OWi 1442/18

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Versäumung der Bildung einer Rettungsgasse

KG, Beschluss vom 26.02.2020 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 27/20 - 162 Ss 158/19

DRsp Nr. 2020/4965

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Versäumung der Bildung einer Rettungsgasse

Anforderungen an die Beweiswürdigung zur Feststellung der tatsächlichen Verkehrslage, die den tatrichterlichen Schluss zulassen, dass sich die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen, in den der Betroffene mit seinem PKW von dem mittleren Fahrstreifen trotz eines mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht herannahenden Einsatzfahrzeuges wechseln wollte, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 7 km/h bewegten oder der Verkehr auf diesem Fahrstreifen ganz zum Erliegen gekommen war.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 2. September 2019 wird nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

StVO § 11 Abs. 2;

Gründe:

I.