Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Unterschreitung des Mindestabstandes auf Autobahnen als Führer eines LKW zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Er rügt die Verwertung von Beweisergebnissen, die auf dem Messverfahren mit dem VKS 3.0 - Version 3.01 - beruhen.
II.
Der statthafte und rechtzeitig gestellte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unzulässig.
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