OLG Bamberg - Beschluss vom 01.03.2019
3 Ss OWi 126/19
Normen:
OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Nr. 2; OWiG § 79 Abs. 4; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2c; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 3; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 24; StVG § 25; StVG § 26a;
Fundstellen:
DAR 2019, 389
NStZ-RR 2019, 258

Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes hinsichtlich einer auf einer Autobahn begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.03.2019 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 126/19

DRsp Nr. 2019/4658

Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes hinsichtlich einer auf einer Autobahn begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung

1. Bei einer Verurteilung wegen einer auf einer Autobahn begangenen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung müssen die tatrichterlichen Feststellungen eindeutig und nachvollziehbar ergeben, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung kannte und entweder bewusst dagegen verstoßen oder den Verstoß zumindest billigend in Kauf genommen hat.