Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 95,00 € verurteilt und außerdem gegen ihn ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats mit der Maßgabe nach § 25 Abs. 2 a StVG festgesetzt.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt wie erkannt.
II.
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