Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils
OLG Hamm, Urteil vom 22.01.2004 - Aktenzeichen 2 Ss 669/03
DRsp Nr. 2006/10331
Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils
Wird die Berufung des Angeklagten verworfen, weil er ohne Entschuldigung nicht erschienen ist, so hat das Verwerfungsurteil sich mit seiner Pflichtverletzung in objektiver und subjektiver Hinsicht und vorgebrachten Entschuldigungsgründen auseinander zu setzen.