OLG München - Endurteil vom 08.07.2016
10 U 3138/15
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 07.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 9215/14

Anforderungen an die Sachaufklärung im VerkehrsunfallprozessAnforderungen an die Substantiierung des entgangenen Verdienstes eines freiberuflich tätigen Geschädigten

OLG München, Endurteil vom 08.07.2016 - Aktenzeichen 10 U 3138/15

DRsp Nr. 2016/12724

Anforderungen an die Sachaufklärung im Verkehrsunfallprozess Anforderungen an die Substantiierung des entgangenen Verdienstes eines freiberuflich tätigen Geschädigten

1. Auf Antrag des Geschädigten sind die behandelnden Ärzte als sachverständige Zeugen zu vernehmen, wenn sich den von ihnen ausgestellten Attesten und ärztlichen Bescheinigungen keine konkreten Befunde entnehmen lassen. 2. Ein freiberuflich tätiger Geschädigter hat zur Darlegung seines Verdienstausfalls nicht nur vorzutragen, in welcher Höhe ihm Einnahmen entgangen sind, sondern auch, in welcher Höhe er Aufwendungen erspart hat.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers vom 28.08.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 07.08.2015 (Az. 17 O 9215/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Die Beklagten zu 2) bis zu 4) werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger 1.890,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2014 zu bezahlen.

Die Beklagten zu 2) und zu 3) werden darüber hinaus verurteilt, samtverbindlich an den Kläger Zinsen aus 1.890,34 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit vom 17.07.2014 bis zum 29.09.2014 zu bezahlen.

II. 2. 3. 4. 5. 6. 7.