Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der Schadensersatzansprüche
BGH, Urteil vom 29.11.1994 - Aktenzeichen VI ZR 189/93
DRsp Nr. 1995/3054
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der Schadensersatzansprüche
»a) Die berufsspezifischen Sorgfaltspflichten eines Arztes richten sich in erster Linie nach medizinischen Maßstäben. Der Richter muß daher den berufsfachlichen Sorgfaltsmaßstab mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen ermitteln. Er darf den medizinischen Standard nicht ohne Sachverständigengrundlage allein aus eigener rechtlicher Beurteilung heraus festlegen. b) Im Rahmen des § 852 Abs. 1BGB trifft den Geschädigten im allgemeinen keine Informationspflicht. Von einem Patienten kann daher grundsätzlich nicht erwartet werden, daß er einen Rechtsanwalt zur weiteren Aufklärung, insbesondere zur Überprüfung von Krankenunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler einschaltet.«