OLG Saarbrücken - Urteil vom 08.06.2010
4 U 468/09-134
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 01.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 210/08

Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich der Verletzungsfolgen eines Verkehrsunfalls

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.06.2010 - Aktenzeichen 4 U 468/09-134

DRsp Nr. 2010/19386

Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich der Verletzungsfolgen eines Verkehrsunfalls

Reicht das medizinisch-technische Erfahrungswissen nicht aus, um den sicheren, durch objektivierbare Befunde gestützten Nachweis für leichtgradige Verletzungsfolgen (im Fall: eine leichtgradige HWS-Distorsion) zu führen, begegnet es auch im Anwendungsbereich des § 286 ZPO keinen durchgreifenden Bedenken, wenn das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit der zu beweisenden Tatsache insbesondere aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herleitet.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 1. September 2009 - 14 O 210/08 - mit der Maßgabe abgeändert, dass in Ziff. 2 die in der angegebenen Weise zu verzinsende Nebenforderung lediglich 93,41 EUR beträgt. Die in Ziff. 3 tenorierte Feststellung entfällt. Insoweit werden die weitergehende Zahlungs- und die Feststellungsklage abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt 85%, die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 15% von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 63%, die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 37%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286;

Gründe:

I.