OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.01.2020
1 Rb 21 Ss 967/19
Normen:
OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 206a; StPO § 264;

Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion eines Bußgeldbescheides

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2020 - Aktenzeichen 1 Rb 21 Ss 967/19

DRsp Nr. 2020/2628

Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion eines Bußgeldbescheides

1. Die Frage, ob ein Bußgeldbescheid seiner Umgrenzungsfunktion gerecht wird, ist allein anhand des Bußgeldbescheides ohne Hinzunahme des Akteninhalts zu beantworten. 2. Erfüllt der Bußgeldbescheid diese Anforderungen an die Umgrenzung des Tatvorwurfs, so fehlt es ebenso wie im Strafverfahren an einer Prozessvoraussetzung.

Tenor

1.

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts R. vom 13. August 2019 aufgehoben.

2.

Das Verfahren wird eingestellt.

3.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Normenkette:

OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 206a; StPO § 264;

Gründe

I.