OLG Bamberg - Urteil vom 05.12.2000
5 U 195/99
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 ; ZPO § 286 § 287 ;
Fundstellen:
NZV 2001, 470

Anforderungen an die Unfallursächlichkeit eines HWS-Schleudertraumas

OLG Bamberg, Urteil vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 5 U 195/99

DRsp Nr. 2005/13286

Anforderungen an die Unfallursächlichkeit eines HWS-Schleudertraumas

Hat der Durchgangsarzt am Unfalltag die Diagnose "HWS-Schleuderdistorsion" gestellt, ein verschreibungspflichtiges Medikament und das Tragen einer Schanz'schen Halskrause verordnet und bei einer Nachuntersuchung tastbare Verspannungen im Bereich der Brustwirbelsäule festgestellt, so ist von der Kausalität des Unfallereignisses für ein ärztlich diagnostiziertes HWS-Schleudertrauma auszugehen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 ; ZPO § 286 § 287 ;
Fundstellen
NZV 2001, 470