Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. März 2009 verkündete Urteil der Zivilkammer 17 des Landgerichts Berlin -
Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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