Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Hagen hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr zu einer Geldbuße in Höhe von 250,00 € verurteilt und ihm unter Beachtung des § 25 Abs. 2a StVG für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen.
Das Amtsgericht hat u.a. folgende Feststellungen getroffen:
"Der 53 Jahre alte Betroffene ist von Beruf Kraftfahrer. Verkehrsrechtlich ist er bisher noch nicht in Erscheinung getreten.
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