Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. Dezember 2018 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
Mit Urteil vom 7. Dezember 2018 hat Amtsgericht Tiergarten den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 250,- Euro verurteilt und nach § 25 Abs. 1 StVG ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Nach den Urteilsfeststellungen befuhr der Betroffene am 4. März 2018 mit einem von ihm geführten PKW die Kxxx Straße in Richtung des Kreisverkehrs Kxxx. In den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen heißt es dazu unter anderem:
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