Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 11. Februar 2019 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Tiergarten zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Tiergarten hat den Betroffenen wegen einer innerorts vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 320 Euro verurteilt, ein einmonatiges Fahrverbot gegen ihn angeordnet und eine Wirksamkeitsbestimmung getroffen.
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