Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Strafrichter - Soest vom 24. November 2008 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 17. März 2009 durch
den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Mosler,
den Richter am Oberlandesgericht Brauch und
die Richterin am Oberlandesgericht Warnke
nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlossen:
Tenor:
Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Soest zurückverwiesen.
I.
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