I. Wegen des Sach- und Streitstandes bis zum Abschluss der ersten Instanz wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
Mit der Berufung verfolgt der Kläger seinen erstinstanzlichen Antrag weiter. Er rügt eine Verkennung des Umfangs der von der Beklagten zu erfüllenden Verkehrssicherungspflicht durch das Landgericht.
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