Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 11.06.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.282,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2015 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. 4. 5.
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