OLG Köln - Urteil vom 15.07.2016
20 U 64/16
Normen:
VVG § 5a a.F.;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 09.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 409/15

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung

OLG Köln, Urteil vom 15.07.2016 - Aktenzeichen 20 U 64/16

DRsp Nr. 2017/5844

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Eine Belehrung, wonach der Versicherungsvertrag aufgrund Grundlage des Versicherungsscheins, insbesondere der Versicherungsbedingungen, als abgeschlossen gilt, wenn der Verbraucher nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der im Einzelnen aufgeführten Unterlagen in Textform widerspricht und zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt, genügt den gesetzlichen Vorgaben.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 9. März 2016 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 409/15 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 5a a.F.;

Gründe

I.

1. 2.