OLG Köln - Urteil vom 29.04.2016
20 U 184/15
Normen:
VVG § 5a Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 26 O 453/14

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - Aktenzeichen 20 U 184/15

DRsp Nr. 2017/6763

Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

Den Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist genügt, wenn dargestellt wird, dass die Widerspruchsfrist erst nach "Überlassung der Unterlagen" beginnt und sich aus dem Text des Policenbegleitschreibens erschließt, um welche Unterlagen es sich handelt, nämlich um den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. September 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 453/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 5a Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 242;

Gründe

I.