1.
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern
übertragen.
2.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet
verworfen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung nach § 24 a Abs. 1 StVG – einer Pkw-Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille - zu einer Geldbuße von 500,00 € verurteilt und ihm unter Bewilligung von Vollstreckungsaufschub gem. § 25 Abs. 2a StVG ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats erteilt.
Zur Sache hat das Amtsgericht u. a. folgende Feststellungen getroffen:
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