1. Auf Revision des Angeklagten wird das Urteil der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 10. Juli 2009 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 21. Januar 2007 verurteilt wurde. Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer desselben Gerichts zurückverwiesen.
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