Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 30.000 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt von der Beklagten, einem Versicherer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, Rückzahlungs- und Nutzungsersatz aus ungerechtfertigter Bereicherung im Hinblick auf einen fondsgebundenen Kapitallebensversicherungsvertrag (sogenannte Performancemaster Rente).
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