VGH Bayern - Beschluss vom 28.01.2021
11 CS 20.2955
Normen:
FeV § 46 Abs. 1; StVG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 13.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen AN 10 S 19.2136

Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Gefährdung für den Straßenverkehr durch eine Diabetis-Erkrankung

VGH Bayern, Beschluss vom 28.01.2021 - Aktenzeichen 11 CS 20.2955

DRsp Nr. 2021/6226

Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Gefährdung für den Straßenverkehr durch eine Diabetis-Erkrankung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 46 Abs. 1; StVG § 3 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E und der Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins.