Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Grünstadt vom 14.12.2009 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
I. 1. Der Bußgeldrichter des Amtsgerichts Grünstadt hat den Betroffenen am 14. Dezember 2009 wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit - Führen eines Kraftfahrzeugs mit mehr als 0,5 Promille (0,71 Promille) Alkohol im Blut - zu einer Geldbuße in Höhe von 500 € verurteilt und ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt (§§ 24a Abs. 2 und 3 StVG, 25 Absatz 1 StVG).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|