Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Emmendingen vom 19.12.2018 wird als unbegründet verworfen.
2.Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Mit dem angefochtenen Urteil verurteilte das Amtsgericht Emmendingen den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h zu der Geldbuße von 160 € und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner auf die Sachrüge gestützten Rechtsbeschwerde, mit der in erster Linie die Anordnung des Fahrverbots beanstandet wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt,
die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen.
II.
Die zulässige Rechtsbeschwerde bleibt im Ergebnis ohne Erfolg.
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