OLG Zweibrücken - Beschluss vom 13.04.2005
1 Ss 50/05
Normen:
StVG § 24a Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2005, 408
NJW 2005, 2168
NZV 2005, 430
StV 2005, 443
VRS 108, 441
Vorinstanzen:
AG Kusel, vom 06.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6071 Js 14210/04
StA Kaiserslautern,

Anordnung eines Fahrverbots wegen Betäubungsmittelmissbrauchs

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.04.2005 - Aktenzeichen 1 Ss 50/05

DRsp Nr. 2006/8975

Anordnung eines Fahrverbots wegen Betäubungsmittelmissbrauchs

»Die verfassungskonforme Anwendung des § 24 a Abs. 2 StVG gebietet keine Feststellungen zur Wirkung einer Substanz im Sinne einer konkreten Beeinträchtigung, sondern den qualifizierten Nachweis der erfassten Substanzen als einschränkende objektive Voraussetzung der Ahndbarkeit gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 2 StVG (anknüpfend an BVerfG Beschluss - 1 BvR 2652/03 - 21.12.2004 - abgedruckt in NJW 2005, 349).«

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 2 ;

Gründe:

Das Amtsgericht Kusel hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines berauschenden Mittels eine Geldbuße von 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Mit seiner Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts.

Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das angefochtene Urteil hält sowohl im Schuldspruch als auch in der Rechtsfolgenbestimmung rechtlicher Nachprüfung stand.