LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.05.2016
4 Sa 1470/15
Normen:
BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611a; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 17550/14
ArbG Berlin, vom 08.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 17633/14

Anspruch auf Jahressonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 1470/15

DRsp Nr. 2018/11217

Anspruch auf Jahressonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung

Zahlt der Arbeitgeber an seine Beschäftigten und Betriebsrentner über Jahrzehnte eine jährliche Sonderzahlung in Höhe eines Monatsgehalts, kann der Arbeitnehmer auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers schließen, die Leistung auf zukünftig zu erbringen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. Mai 2015 - 31 Ca 17550/14, WK 31 Ca 17633/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 151; BGB § 242; BGB § 611a; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über wechselseitige Zahlungsansprüche.

Der Beklagte stand in einem Arbeitsverhältnis zum Kläger. Mit Schreiben vom 13.08.1980 wurde dem Beklagten, wie auch einer Vielzahl von anderen Arbeitnehmern, eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Das Schreiben enthielt auszugsweise folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrter ...