OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2021
1 U 152/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 10.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 225/19

Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen einer psychischen Erkrankung nach dem tödlichen Verkehrsunfall eines EhemannesChronifizierung einer unfallbedingten ErkrankungRechtskraft eines vorangegangenen Schmerzensgeldurteils

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021 - Aktenzeichen 1 U 152/20

DRsp Nr. 2021/8288

Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen einer psychischen Erkrankung nach dem tödlichen Verkehrsunfall eines Ehemannes Chronifizierung einer unfallbedingten Erkrankung Rechtskraft eines vorangegangenen Schmerzensgeldurteils

1. Verlangt der Geschädigte wegen der Chronifizierung seiner unfallbedingten, behandlungsbedürftigen Erkrankung ein weiteres Schmerzensgeld, kann dem die Rechtskraft des vorangegangenen Schmerzensgeldurteils entgegenstehen.2. Ob sich Verletzungsfolgen im Zeitpunkt der Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Vorprozess nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen als derart nahe liegend darstellten, dass sie schon dort bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnten, beurteilt sich nicht nach der prozentualen Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Verletzungsfolgen. Entscheidend ist allein die objektive Möglichkeit des Geschädigten, das diesbezügliche Risiko zu diesem Zeitpunkt schmerzensgelderhöhend geltend zu machen.3. Nur dann, wenn eine Berücksichtigung der Verletzungsfolge so gut wie ausgeschlossen erscheint, weil die Möglichkeit ihres Eintritts eher theoretischer Natur, ohne jegliche konkrete Anhaltspunkte ist, weswegen sie ein Sachkundiger nicht in eine Darstellung möglicher Verletzungsfolgen aufnehmen würde, fehlt es an der objektiven Möglichkeit in dem vorgenannten Sinne.