Auf die Berufung des Klägers gegen das am 7. Oktober 2015 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, die bei Abschluss des Krankheitskostenversicherungsvertrages zu Vertragsnummer 2xx/0xx64xx81x auf sie übertragenen Alterungsrückstellungen in Höhe eines Betrages von 4.592,00 € auf die B Krankenversicherung AG zu Versicherungsschein Nr. 4xx07xx50 zu übertragen.
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