Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.03.2022, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.673,31 € festgesetzt.
I.
1. 2. 3. 4.
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