OLG Rostock - Beschluss vom 23.10.2023
4 U 90/23
Normen:
VVG § 172; VVG § 164; BGB § 242;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 173
Vorinstanzen:
LG Neubrandenburg, vom 28.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 226/22

Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verbot des Nachschiebens von Tatsachenbehauptungen durch den Versicherungsnehmer nach dem Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit seitens des Versicherers; Gegenüber vorangegangenen Zeiträumen erhöhte Veränderungen des Lebenshaltungskostenindexes

OLG Rostock, Beschluss vom 23.10.2023 - Aktenzeichen 4 U 90/23

DRsp Nr. 2024/1385

Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Verbot des Nachschiebens von Tatsachenbehauptungen durch den Versicherungsnehmer nach dem Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit seitens des Versicherers; Gegenüber vorangegangenen Zeiträumen erhöhte Veränderungen des Lebenshaltungskostenindexes

1. Das Vorliegen eines besonders langen Zeitraums zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und ihrer Nachprüfung, der eine Anpassung der früheren Einkommenshöhe zum Zwecke der Vergleichbarkeit bedingen kann, bestimmt sich mit unter Heranziehung derjenigen Kriterien, auf deren Grundlage gegebenenfalls eine Hochrechnung zu erfolgen hat, wie etwa der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes. 2. Ein Verbot des Nachschiebens von Tatsachenbehauptungen durch den Versicherungsnehmer nach dem Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit seitens des Versicherers besteht im Nachprüfungsverfahren nicht nur hinsichtlich der Feststellungen und Bewertungen des Gesundheitszustandes, sondern entsprechend bezogen auf die Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einem neuen Beruf.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 28.06.2023 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. IV. V.