OLG Rostock - Urteil vom 29.08.2023 (4 U 166/22)
I. Die Berufung wird als unzulässig verworfen, soweit sie eine Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache erstrebt hinsichtlich ihres ursprünglichen Antrages, die Beklagte zu verurteilen, Auskunft [...]