Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw in Polen
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2000 - Aktenzeichen 11 U 14/00
DRsp Nr. 2005/13413
Anwendbares Recht bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw in Polen
»1. Zur Anwendbarkeit polnischen Rechts bei Weiterveräußerung eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw in Polen.2. Zu den Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs eines in Deutschland abhanden gekommenen Pkw nach polnischem Recht. «