Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 16.09.2022 wird als unbegründet verworfen.
2.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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