Aufhebung einer Verurteilung wegen mangelnder tatrichterlicher Feststellungen zum Vorsatz
BayObLG, Beschluß vom 15.01.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 334/85
DRsp Nr. 1998/9489
Aufhebung einer Verurteilung wegen mangelnder tatrichterlicher Feststellungen zum Vorsatz
Wurde die Verurteilung wegen vorsätzlicher Überschreitung des Gefahrengrenzwerts der Blutalkoholkonzentration (0,8 %o) nur deshalb aufgehoben, weil der Tatrichter den Vorsatz nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hatte, sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten.