BayObLG - Beschluß vom 15.01.1986
1 ObOWi 334/85
Normen:
StPO §§ 353, 354 Abs. 1 ; StVG §§ 24a, 25;
Fundstellen:
DAR 1987, 304 (Bär)

Aufhebung einer Verurteilung wegen mangelnder tatrichterlicher Feststellungen zum Vorsatz

BayObLG, Beschluß vom 15.01.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 334/85

DRsp Nr. 1998/9489

Aufhebung einer Verurteilung wegen mangelnder tatrichterlicher Feststellungen zum Vorsatz

Wurde die Verurteilung wegen vorsätzlicher Überschreitung des Gefahrengrenzwerts der Blutalkoholkonzentration (0,8 %o) nur deshalb aufgehoben, weil der Tatrichter den Vorsatz nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hatte, sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten.

Normenkette:

StPO §§ 353, 354 Abs. 1 ; StVG §§ 24a, 25;
Fundstellen
DAR 1987, 304 (Bär)