Auf die Berufung der Beklagten eingegangen am 13.11.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 28.10.2015 (Az.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem LG München I vorbehalten. Gerichtsgebühren für die Berufungsinstanz, sowie gerichtliche Gebühren und Auslagen, die durch das aufgehobene Urteil verursacht worden sind, werden nicht erhoben.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden aus einem Verkehrsunfall geltend. Zugrunde liegt ein Zusammenstoß am Samstag, den 04.01.2014, gegen 14.20 Uhr auf der G. Straße, Höhe Haus Nummer 73, im Stadtgebiet von M.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|