Oberlandesgericht Bamberg
BESCHLUSS
2 Ss OWi 1297/10
OWi
Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Bamberg erlässt durch den Richter am Oberlandesgericht
in dem Bußgeldverfahren
gegen
wegen
Verkehrsordnungswidrigkeit
am 10. August 2010
folgenden
B e s c h l u s s :
I. Der Antrag der Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sonthofen vom 15. Juni 2010 wird als unzulässig verworfen.
II. Die Betroffene hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
I. Das Amtsgericht Sonthofen setzte gegen die Betroffene am 15.06.2010 durch Beschluss gemäß § 72 OWiG unter Bezugnahme auf den wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons erlassenen Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vom 04.02.2010 eine Geldbuße von 40,00 € fest.
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