OLG Bamberg - Beschluss vom 21.09.2010 (1 W 39/10)
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Coburg vom 07.07.2010, Az.: 11 O 263/10, wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten [...]