BayObLG - 06.04.1993 (1 St RR 59/93) - DRsp Nr. 1993/3640
BayObLG, vom 06.04.1993 - Aktenzeichen 1 St RR 59/93
DRsp Nr. 1993/3640
»1. Maschinell angetriebene Landfahrzeuge, die an Bahngleise gebunden sind, sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des § 69StGB. Der Strafrichter kann einem Täter, der mit einer Lokomotive eine Trunkenheitsfahrt unternommen hat, auch dann nicht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn er sich durch diese Tat auch als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen hat.2. Das Revisionsgericht kann selbst nach § 111 a Abs. 2StPO entscheiden, wenn es das vom Angeklagten angefochtene Urteil hinsichtlich der Maßregel nach § 69StGB endgültig aufhebt.«