Die Angeklagte fuhr mit ihrem Pkw "Mercedes 190 E" auf der BAB 3 in Richtung Nürnberg. Zwischen 10.30 Uhr und 11.00 Uhr erreichte sie den Streckenabschnitt zwischen den Anschlußstellen H-Ost und E-West. Zu dieser Zeit herrschte auf beiden Fahrspuren sehr starker Verkehr.
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